#ABC der Buchhaltung – D wie Doppelte Buchführung :

D wie Doppelte Buchführung

Was ist die doppelte Buchführung?

Sie ist die Grundlage zur Jahresabschlusserstellung. Alle Geschäftsvorfälle werden auf zwei Konten gebucht, einmal als Soll- und als Habenbuchung. Jeder Kontoeintrag muss immer mit einem Gegenkonto erfasst werden.

Welche Konten sind für die doppelte Buchführung zu wählen?

Die Wahl der Konten ist abhängig von dem jeweiligen Sachverhalt. Allgemein gelten folgende Buchungssätze für Forderungen und Verbindlichkeiten:
Forderungen an Umsatzerlöse
Aufwand an Verbindlichkeiten

Beispiel (Zur Vereinfachung ohne Umsatzsteuer):

In einem Onlineshop kauft ein Kunde eine Kaffeemaschine auf Rechnung. Der Onlineshop leistet, indem er die Kaffeemaschine versendet (Buchungssatz: Forderung an Umsatzerlöse). Der Kunde hat die Kaffeemaschine erhalten und bezahlt nun seine Rechnung beim Verkäufer. (Buchungssatz: Bank an Forderung)
Beide Parteien haben die Ansprüche beiderseits bedient. Die Forderung wird daher durch die Haben-Buchung ausgeglichen. Die Umsatzerlöse bleiben gleich, da der Umsatz stattgefunden hat und nichts mit den Zahlungsvorgängen zu tun hat.

Wer muss doppelte Buchführung anwenden?

Grundsätzlich ist jeder Kaufmann nach  § 238 HGB Abs. 1 dazu verpflichtet. Ausgenommen sind kleine Einzelkaufleute nach § 241a HGB sowie Freiberufler.

Mehr über die doppelte Buchführung sowie über weitere Begriffe der Buchhaltung erfährst Du in unserem Cash & Cow Lexikon sowie regelmäßig hier in unserem Blog.

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