#Freiberufler vs. Gewerbe :

Freiberufler vorteilhaft

Was ist der Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Gewerbetreibendem?

Du willst Dich selbstständig machen und ein eigenes Business starten. Bist Du dann automatisch ein Freiberufler, und was ist der Unterschied zu anderen selbstständigen Tätigkeiten? Wir bringen Licht ins Dunkel.

Freiberuf vs. Gewerbe

Immer dann, wenn Du eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst, also auf eigene Rechnung und Verantwortung handelst, musst Du das Finanzamt über diese Tätigkeit informieren. Das gilt auch dann, wenn Du nur nebenbei und im kleinen Rahmen tätig bist. Eine Untergrenze gibt es nicht bzw. wird sie vom Finanzamt bestimmt.

In den meisten Fällen musst Du ein Gewerbe anmelden. Dafür gehst Du zum Gewerbeamt, füllst den entsprechenden Bogen aus und erhältst wenig später einen steuerlichen Erfassungsbogen, den Du sorgfältig ausfüllen solltest. In Berlin geht das auch online, wir haben für Dich diesen und andere hilfreiche Links gesammelt. Hier entscheidest Du auch, ob Du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen willst und Umsatzsteuer abführen und Vorsteuer geltend machen willst. Diese Entscheidung steht Dir frei, wenn Du im ersten Jahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz erwartest, darüber hinaus bist Du automatisch umsatzsteuerpflichtig.

Ein Freiberufler bist Du nur dann, wenn Du bestimmte Berufe ausübst, die zu den „Freien Berufen“ zählen. Sie sind in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG fest definiert. Zu ihnen zählen etwa Lehr- und Heiltätigkeiten, aber auch künstlerische Berufe. Bei der Umsatzsteuer gelten für einen Freiberufler die gleichen Regeln wie beim Gewerbe. Einer der wichtigsten Unterschiede: Ein Freiberufler muss keine Gewerbesteuer zahlen. Seine Einnahmen werden mit eventuellen anderen Einnahmen gemäß den Richtlinien für die Einkommenssteuer versteuert.

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