#Kleinunternehmer :

Was ist ein Kleinunternehmer?

Die Kleinunternehmerregelung erleichtert die Buchführung.
Unter die Kleinunternehmerregelung fallen Unternehmer, die nach § 19 UStG die zur Umsatzsteuer verpflichteten Einnahmen von Selbstständigen nicht übersteigen. Die Einnahmen dürfen im Jahr der Eröffnung des Unternehmens den Betrag von 22.000 Euro nicht übersteigen. Im Folgejahr dürfen die Einnahmen nicht höher sein als 50.000 Euro. Wird schon im ersten Jahr die Umsatzgrenze von 22.000 Euro überschritten, erfolgt im Folgejahr schon die Regelbesteuerung.

Vorteilhaft ist, dass der Kleinunternehmer, wenn er die Voraussetzungen erfüllt, keine Mehrwertsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen muss. Da der Kleinunternehmer auch keine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einrichten muss, verringert sich der Verwaltungsaufwand.

Nachteilig ist allerdings, dass kein Vorsteuerabzug erfolgen kann. Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug wirkt sich nachteilig auf den Erwerb von Waren und Dienstleistungen aus, da Kleinunternehmer die im Bruttopreis enthaltene Umsatzsteuer nicht zurückerhalten.

Fazit: Nur wer Umsatzsteuern abführt, kann auch Vorsteuern abziehen.

 

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Kleinunternehmer schreibt Rechnung