#Liebhaberei :

Das Steuerrecht ist etwas für Liebhaber. Steuerlich kreativ wurde schon so mancher, der seine Liebschaft als Betriebsausgabe absetzen wollte. Einige Paare heiraten vor allem aus rationaler und steuerlicher Betrachtung. Was allerdings sehr schade ist. Um all das geht es hier aber nicht. Hier befassen wir uns mit dem Begriff der Liebhaberei, was dies genau steuerlich für die betroffende Person bedeutet und warum die Einstufung der Tätigkeit sinnvoll und zwingend erforderlich ist.
Was ist Liebhaberei steuerrechtlich?
Das Einkommensteuerrecht unterscheidet sich in insgesamt sieben Einkunftsarten. Die aus den Einkunftsarten erzielten Gewinne sind einkommensteuerpflichtig. In der Regel können die Verluste aus einer einkommensteuerrelevanten Tätigkeit mit Gewinnen anderer Einkunftsarten verrechnet werden. Dies gilt aber nicht, wenn das Finanzamt Liebhaberei bei einer steuerpflichtigen Person annimmt.
Die Liebhaberei setzt voraus, dass eine steuerpflichtige Person nur Verluste erzielt und nicht erkennen lässt, dass mit der ausgeübten Tätigkeit eine Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist. Sprich die Tätigkeit gleicht eher einem Hobby und nicht einem profitablem Geschäft. Somit können die Verluste steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden.
Dahinter steckt eine Lenkungswirkung. Der Staat will einerseits vermeiden, dass Personen nur mit der Absicht der Steuerersparnis Verlustgeschäfte eingehen und andererseits sollen Hobbies nicht steuerlich begünstigt werden.
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