#Mini-GmbH :
Was ist eine Mini-GmbH und wann ist sie sinnvoll?
Denkst du darüber nach, dich mit einer Kapitalgesellschaft selbstständig zu machen, aber für die Gründung einer GmbH fehlt dir das Startkapital? Dann könnte eine Mini-GmbH das Richtige für Dich sein!
Die Mini-GmbH heißt offiziell „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ bzw. häufig auch „UG (haftungsbeschränkt)“ und wird rechtlich ähnlich wie eine GmbH behandelt. Der große Unterschied zur GmbH: Du musst keine 25.000 EUR Stammkapital für ihre Gründung aufbringen. Es genügt theoretisch 1 EUR. Theoretisch deshalb, da mit der Gründung beim Notar schon mehr Kosten als 1 EUR anfallen. Plane daher realistisch und denke eher an 1.000 EUR oder mehr Kosten. Die UG ermöglicht es Dir somit Dein Unternehmen zu gründen, ohne ein großes Stammkapital besitzen zu müssen.
Kann ich eine Mini-GmbH zu einem späteren Zeitpunkt in eine GmbH umfirmieren lassen?
Ja, unter folgenden Bedingungen ist die Umfirmierung möglich. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass so lange 25 % deines erwirtschafteten Jahresüberschusses zurückgelegt werden müssen, bis 25.000 EUR angespart wurden (Bilanzposition „gesetzliche Rücklage“). Ab dann ist eine Umfirmierung zur GmbH möglich, aber sie ist nicht zwingend. Gleichzeitig heißt das, dass eine Mini-GmbH max. 75 % der Gewinne des Jahres ausschütten kann (vgl. § 5a GmbHG).
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