I. Allgemeine Vereinbarungen

 § 1 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Cash & Cow GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder kurz: Cash & Cow) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Der Auftraggeber versichert, dass er als Unternehmer und nicht als Verbraucher handelt. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) Für einzelne Leistungen können abweichende Bedingungen gelten, die gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Abweichungen Vorrang haben. Bei Widersprüchen gilt die folgende Rangfolge (die niedrigere Ziffer geht der höheren jeweils vor):

  1. Regelungen des Einzelvertrages
  2. Teil II der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  3. Teil I der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(5) Der Auftragnehmer kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund von Veränderungen von Marktgegebenheiten, der Gesetzeslage, der Rechtsprechung oder bei der Einführung oder Änderungen von Produkten und Dienstleistungen anpassen.

Änderungen gelten mit erneuter Inanspruchnahme der von den Änderungen betroffenen Leistungen als anerkannt, sofern der Auftraggeber den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber jeweils bei Bekanntgabe einer Änderung auf diese Rechtsfolge gesondert hinweisen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertragsschluss erfolgt in folgenden Schritten: Der Auftraggeber erhält per E-Mail einen Vertrag, den dieser per Adobe Sign unterschreibt. Der Vertrag kommt zustande, wenn auch der Auftragnehmer unterzeichnet hat und dem Auftraggeber eine Bestätigung übermittelt wurde.

(2) Mit Vertragsschluss akzeptiert der Auftraggeber die AGB des Auftragnehmers.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher oder englischer Sprache. Der Vertrag wird dem Auftraggeber per E-Mail zugestellt und ist unterschrieben mittels Adobe Sign an den Auftragnehmer zurückzusenden. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Der Auftraggeber kann den Vertragstext ausdrucken oder abspeichern.

§ 3 Zahlungsmodalitäten

(1) Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift. Etwaige Rücklastschriftgebühren sind vom Auftraggeber zu tragen.

(2) Die Fälligkeit richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Zahlungszielen. Das reguläre Zahlungsziel liegt bei 7 Tagen ohne Abzug. Der Auftraggeber kommt bereits durch Versäumung des Zahlungstermins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Auftragnehmer für das Jahr Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen.

(3) Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Auftragnehmer nicht aus.

(4) Unberührt sonstiger Rechte ist der Auftragnehmer im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers nach Ankündigung in Textform berechtigt, sämtliche noch nicht erbrachten Leistungen bis zur Erfüllung aller in Verzug geratener Zahlungsverpflichtungen zu verweigern, den Leistungsumfang einzuschränken und/oder diese und weitere Leistungen nur noch gegen Vorauskasse zu erbringen.

(5) Ist der Kunde mit zwei aufeinander folgenden laufenden Vergütungen oder mit einem Betrag in Verzug, der die laufenden Vergütungen für zwei Monate erreicht, kann der Auftragnehmer den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund kündigen.

(6) Die Aufrechnung gegenüber dem Auftragnehmer steht dem Auftraggeber nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Auftragnehmer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Auftraggeber nur insoweit ausüben, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Leistungen des Auftragnehmers / Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftragnehmer schuldet nur die im vom Auftraggeber angenommenen Angebot/Vertrag vereinbarten Leistungen. Die Leistungen beziehen sich jeweils nur auf die Durchführung der Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen des vom Auftraggeber zu benennenden Unternehmens. Die beauftragten Leistungen richten sich nach dem gewählten Abo.

(2) Für darüberhinausgehende Leistungen ist eine gesonderte Vergütung fällig. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab über die Kosten für Sonderleistungen. Im Falle der ausdrücklich gewünschten Arbeitsleistung an gesetzlichen Feiertagen, am Wochenende oder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers, erfolgt eine gesonderte Vergütung. Der Auftraggeber erbringt insbesondere keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen selbst verantwortlich.

(3) Der Auftragnehmer ist zur Änderung von Umfang und Inhalt der Leistungen berechtigt, sofern

a) die vereinbarte Beschaffenheit der Leistung im Wesentlichen unverändert bleibt und dem Auftraggeber die Änderung zumutbar ist, oder

b) gesetzliche, gerichtliche oder behördliche Anforderungen eine Änderung der Leistung erfordern, oder

c) die Leistung Produkte oder Leistungen Dritter beinhaltet oder zur Nutzung erfordert, die für Cash & Cow nicht mehr zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die der Auftragnehmer zumindest grob fahrlässig zu vertreten hat.

Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber Änderungen des Leistungsumfangs oder -inhaltes im Fall von a) oder c) mindestens einen Monat vor der geplanten Änderung schriftlich oder in Textform anzeigen. Im Fall von b) kann die Anzeige auch kurzfristiger erfolgen, sofern die zwingenden Anforderungen dies erfordern. Sofern eine Änderung nach c) die vereinbarte Beschaffenheit einer Leistung zum Nachteil des Auftraggebers wesentlich ändert, kann dieser die von der Änderung betroffene Leistung innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Ankündigung der Änderung kündigen.

(4) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet und hat dem Auftragnehmer den erforderlichen Zugang und alle erforderlichen Informationen und Daten in einfach zu verarbeitender Form zur Verfügung zu stellen, um die vereinbarten Leistungen erfüllen zu können.

Soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart wird, treffen den Auftraggeber zudem folgende Pflichten:

a) Der Auftraggeber benennt dem Auftragnehmer einen Ansprechpartner unter Angabe einer E-Mail-Adresse und sorgt während seiner Geschäftszeiten für die laufende Prüfung dort eingehender E-Mails. Änderungen in Bezug auf Ansprechpartner und hinterlegter E-Mail-Adresse wird der Auftraggeber Cash & Cow gegenüber unverzüglich mitteilen.

b) Soweit die Inanspruchnahme von Online-Anwendungen Zugangsdaten (insbesondere Passwörter) erfordert, hat der Auftraggeber diese ausreichend vor unberechtigter Kenntnisnahme Dritter zu schützen.

c) Der Auftraggeber hat Mängel der Leistungen in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen.

d) Der Auftraggeber darf nichts unternehmen, was einer unberechtigten Nutzung von Leistungen Vorschub leisten könnte. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff auf Leistungen droht oder erfolgt ist.

(5) Der Auftragnehmer ist zur Beauftragung von Subunternehmen befugt, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf.

(6) Der Auftragnehmer ist in der Wahl geeigneter Mittel zur Auftragserfüllung grundsätzlich frei.

(7) Vereinbarte Fristen verlängern sich im Falle der höheren Gewalt, Ausfall technischer Systeme, oder bei Erkrankung des Personals des Auftragnehmers sowie bei Verstoßes gegen die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entsprechend. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes wird hierfür ausgeschlossen.

(8) Der Auftraggeber versichert, dass alle übermittelten Informationen der Wahrheit entsprechen und vollständig sind, insbesondere keine Informationen zurückgehalten werden. Die Informationen sind so rechtzeitig zu übermitteln, dass der Auftragnehmer in der Erfüllung seiner Leistungsverpflichtung nicht beeinträchtigt wird. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die zur rechtzeitigen Leistungserfüllung notwendigen Übermittlungsfristen in Textform mitteilen.

(9) Im Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen beschränken sich die Dienstleistungen des Auftragnehmers auf die Verbuchung von laufenden Geschäftsvorfällen.

(10) Nach Vertragsschluss sendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Erfassungsbogen zu. Dieser ist vom Auftraggeber wahrheitsgemäß auszufüllen und innerhalb von 5 Werktagen zurückzusenden. Darüber hinaus sind vom Auftraggeber Dateien im DATEV-Exportformat des Vorjahres und den des laufenden Geschäftsjahres zu übermitteln. Aus den zur Verfügung gestellten Informationen erstellt der Auftragnehmer eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), die dem Auftraggeber zur Prüfung binnen 14 Tagen zugesendet wird. Bei Fehlern ist binnen dieser Frist vom Auftraggeber zu widersprechen, danach ist eine Haftung ausgeschlossen.

(11) Die notwendige Vorlaufzeit von Vertragsbeginn bis Buchungsbeginn beträgt 10-14 Tage. Das Due Date um den laufenden Monat zum Auftragnehmer zu übergeben ist der 12. des Monats, ansonsten können die Geschäftsvorfälle erst ab dem Folgemonat verbucht werden. Der Auftraggeber kann jederzeit Belege senden, die Übersendung hat jedoch mindestens ein Mal pro Woche zu erfolgen.

(12) Belege, die nach dem 3. des Folgemonats zugesandt werden, werden für die Verbuchung des Monats nicht mehr berücksichtigt. Sofern der Auftragnehmer bemerkt, dass Belege fehlen, wird der Auftraggeber auf fehlende Informationen hingewiesen. Der Auftragnehmer ist jedoch nicht verpflichtet zu prüfen, ob Belege fehlen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, fehlende Belege selbst zu organisieren. Sofern Belege fehlen, wird der Auftragnehmer die Beträge ggf. als nicht abziehbare Kosten bzw. durchlaufende Posten verbuchen. Ein Abzug als Betriebskosten ist dann ggf. nicht möglich.

(13) Sofern der Auftraggeber nicht mitwirkt und folglich keine Leistungserbringung erfolgen kann, ist der Auftraggeber dennoch zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Sofern die Bank des Auftraggebers keine Anbindung an das Rechenzentrum ermöglicht, führt dies zu Mehraufwand. Dieser Aufwand ist nicht im Abo-Preis enthalten und führt zu Mehrkosten von EUR 60 pro Stunde zzgl. Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt anhand der angefallenen Stunden.

§ 5 Preisänderungen während der Laufzeit

 (1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung für Leistungen während der Laufzeit des Einzelvertrags zu prüfen und anzupassen.

Die Notwendigkeit einer Anpassung der bisherigen Vergütung kann sich insbesondere aus Änderungen des Leistungsumfanges ergeben, sofern dies zu einer Erhöhung der Kosten für die Leistungserbringung führt. Bei einer Änderung setzt der Auftragnehmer den zukünftig zusätzlich zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen fest und teilt dem Auftraggeber die Höhe des künftig zu zahlenden Entgelts in Textform mit. Der Zugang der Preisänderungsinformation ist vom Auftraggeber über einen Link zu bestätigen. Übersteigt eine Erhöhung zehn Prozent der vorangehenden Vergütung für die Leistung, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht dieser Leistung zu, welches dieser binnen eines Monats nach Zugang der Preiserhöhungserklärung ausüben kann.

(2) Nimmt der Auftraggeber Leistungen von Cash & Cow in Anspruch, die nicht im Umfang der von ihm bezogenen Leistungen erfasst sind, so kann Cash & Cow diese gemäß für solche Leistungen üblicherweise veranschlagten Preise vergütet verlangen. Dies ist insbesondere bei solchen Leistungen der Fall, die vom Nutzungsverhalten des Auftraggebers abhängig sind.

§ 6 Laufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag läuft für 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit, ansonsten verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung trotz Mahnung in Verzug ist oder die Mitwirkungspflichten verweigert.

(3) Die Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Für den Zeitpunkt der Kündigung, ist der Zugang der Kündigungserklärung maßgeblich.

§ 7 Haftung

(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit des Auftraggebers aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für den entgangenen Gewinn. Der Auftragnehmer prüft die vom Auftraggeber übermittelten Inhalte nicht auf Richtigkeit und haftet für daraus entstehende Schäden nicht. Der Auftragnehmer haftet weiterhin nicht, wenn erstellte Datenexporte fehlerhaft von Dritten (z.B. Steuerberater) importiert werden und ungeprüft bleiben.

(4) Die Einschränkungen nach Abs. 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 8 Rechte Dritter / Herausgabe von Unterlagen

(1) Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Erbringung der Leistungen Inhalte oder Materialien zur Verfügung stellt, versichert der Auftraggeber, dass er an diesen alle erforderlichen entsprechenden Rechte besitzt. Sofern der Auftragnehmer diesbezüglich von Dritten wegen Verletzung von Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.

(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet dem Auftraggeber alle überlassenen Unterlagen nach Beendigung des Vertrages nach Aufforderung durch den Auftraggeber herauszugeben. Der Auftragnehmer bewahrt Kopien der Unterlagen für die Dauer von 10 Jahren auf.

(3) Sofern Unterlagen an den Auftraggeber per Post versendet werden, trägt der Auftraggeber das Versendungsrisiko.

§ 9 Geheimhaltung

(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen, Dateien und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.

(2) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.

(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.

(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,

a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,

b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch den Auftraggeber bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,

c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,

d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,

e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat,

f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

 § 10 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Auftragnehmer, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung des Auftraggebers vorliegt. Alle vertraglichen Vereinbarungen werden per E-Signatur signiert. Der Auftraggeber stimmt der Verwendung der E-Signatur und der Datenverarbeitung durch den Drittanbieter zu.

(2) Soweit der Auftraggeber die Daten von Dritten übermittelt, versichert dieser, dass er eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.

(3) Die Rechte des Auftraggebers bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:

      • Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
      • Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
      • Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
      • Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
      • Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
      • Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
      • Artikel 21 – Widerspruchsrecht
      • Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
      • Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

(4) Zur Ausübung der Rechte, wird der Auftraggeber bzw. der Betroffene gebeten sich per E-Mail an den Auftragnehmer oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

(5) Der Auftragnehmer versichert angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten und das Risiko für die betroffenen Personen zu reduzieren.

(6) Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung der Webseite des Auftragnehmers verwiesen unter: www.cash-and-cow.de

§ 11 Referenznennung

Der Auftragnehmer ist berechtigt auf seiner Webseite und in sozialen Netzwerken den Auftraggeber unentgeltlich als Referenz anzugeben, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und den Auftraggebern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen den Parteien ist der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

II. Bedingungen zur Nutzung von Anwendungen

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Bedingungen finden auf die Überlassung von Software-Programmen, Applikationen, Apps, Datenbanken sowie dem jeweiligen Begleitmaterial (nachfolgend gemeinsam „Anwendungen“) zur Installation und Betrieb beim Auftraggeber zusätzlich zu den unter Teil I dieser AGB beschriebenen Bedingungen Anwendung.

(2) Diese Bedingungen gelten auch für in den Anwendungen enthaltene Drittkomponenten von Lizenzgebern des Auftragnehmers. Solche etwaigen zusätzlichen Lizenzbedingungen können sich aus den Begleitunterlagen ergeben.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang von Anwendungen bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung. Anpassungen sind möglich, auf § 4 des Teils I der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird insofern verwiesen.

(2) Sofern Cash & Cow dem Auftraggeber Anwendungen zur Nutzung überlässt, ist der Auftraggeber selbst für Installation und Inbetriebnahme verantwortlich. Alle etwaigen Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht.

§3 Nutzungsrechte, technische Schutzmaßnahmen

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung von Anwendungen oder vor einer Verletzung sonstiger wesentlichen Pflichten des Auftraggebers zu treffen.

(2) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass jede Installation der Anwendung und jede Einrichtung eines auf die Anwendung zugreifenden bzw. diese nutzenden Endgeräts einer Registrierung bedarf, und die Benutzung der Anwendung auf die jeweils registrierte Hardware beschränkt ist. Der Auftraggeber ist sich ferner bewusst, dass ohne Durchführung des Registrierungsvorgangs eine Benutzung der Software im vollen Funktionsumfang nicht möglich ist.

§ 4 Besondere Bestimmungen für Datenübermittlungsdienstleistungen

(1) Soweit der Auftraggeber mittels einer Anwendung zugleich Datenübermittlungsdienste des Auftragnehmers in Anspruch nehmen möchte, können hierfür gesonderte Nutzungsentgelte anfallen, die sich – soweit nichts Abweichendes vereinbart – aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung der Anwendung ergeben.

(2) Der Auftraggeber erwirbt keinerlei Rechte an den Anwendungen. Sowohl die für die Anwendungen verwendeten Namen und Marken als auch die an den Anwendungen und Begleitmaterial bestehenden gewerblichen Schutz- und Urheberrechte sowohl alle Rechte an Formularen, Lehrmaterialien, Systemen, Programmschnittstellen und an sonstigen Werken und Know-how verbleiben ausschließlich bei dem Auftragnehmer sowie dessen Lizenzgebern.

(3) Den Auftraggeber treffen bei Inanspruchnahme der Datenübermittlungsdienste – unberührt sonstiger Pflichten und Obliegenheiten, die sich auch aus der Leistungsbeschreibung sowie Teil I dieser AGB ergeben – folgende Pflichten:

a) Der Auftraggeber wird die ihm vom Auftragnehmer in der Software lokal zur Verfügung gestellten Daten sowie per Benachrichtigungsdienst erfolgte Rückmeldungen unverzüglich überprüfen, insbesondere auf Fehlerfreiheit und Vollständigkeit. Stellt der Auftraggeber Fehler oder Unvollständigkeiten bei den gesendeten Daten oder ihm vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Informationen fest, hat er dies in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller zweckdienlichen Informationen an Cash & Cow zu melden und die Daten zu berichtigen beziehungsweise eine erneute Übermittlung der Daten durchzuführen.

b) Für das Speichern und/oder Archivieren der Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ist der Auftraggeber ausschließlich selbst verantwortlich.

c) Sofern eine Online-Anwendung dem Auftraggeber die Speicherung von Daten im Rechenzentrum ermöglicht, werden die Daten im Falle einer Kündigung 30 Tage nach Ablauf des letzten Abrechnungsmonats zusammen mit den Zugangsdaten gelöscht.

Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und englischen Fassung der AGB, geht die deutsche Fassung vor.

Stand: 24.06.2020