In der Welt der Steuern können die Begriffe Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Vorsteuer verwirrend sein, insbesondere wenn man nicht regelmäßig mit ihnen zu tun hat. Lasst uns klären, was Vorsteuer ist, die Unterschiede zwischen Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Vorsteuer erläutern, einige praktische Beispiele geben und erklären, wie die Umsatzsteuerberechnung in Deutschland funktioniert.
1. Was ist Vorsteuer (VSt)?
Vorsteuer ist diejenige Umsatzsteuer, den ein Unternehmen beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen an seine Lieferanten gezahlt hat. Diese Vorsteuer kann unter bestimmten Voraussetzungen in der Umsatzsteuervoranmeldung von der zu zahlenden Umsatzsteuer abgezogen werden, die das Unternehmen selbst auf seine Verkäufe erhebt. Die Verrechnung erfolgt in der Buchhaltung über ein sog. Umsatzsteuerverrechnungskonto. Daraus folgt, dass zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen nur die Differenz zwischen der Umsatzsteuer, die sie eingenommen haben, und der Vorsteuer, die sie bezahlt haben, an das Finanzamt abführen müssen.
Beispiel:
- Ein Unternehmen kauft Materialien im Wert von 1.000 Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer (190 Euro). Die Vorsteuer beträgt daher 190 Euro.
- Das Unternehmen verkauft die fertigen Produkte im Wert von 2.000 Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer (380 Euro).
In diesem Fall muss das Unternehmen 380 Euro (Umsatzsteuer auf den Verkauf) minus 190 Euro (Vorsteuer auf den Einkauf) = 190 Euro an das Finanzamt abführen.
2. Unterschied zwischen Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Vorsteuer
Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer sind Begriffe, die oft synonym verwendet werden, aber es gibt Unterschiede:
- Umsatzsteuer (USt): Dies ist die Steuer, die auf den Umsatz von Waren und Dienstleistungen erhoben werden kann. Sie wird vom Verkäufer an den Käufer weitergegeben und dann an das Finanzamt abgeführt.
- Mehrwertsteuer (MwSt): Der Begriff zielt darauf ab, dass die Steuer nur auf den Mehrwert jedes Produktionsschrittes erhoben wird. Die Mehrwertsteuer ist in Deutschland kein offizieller Begriff, sondern wird nur umgangssprachlich verwendet. Gemeint ist die Umsatzsteuer.
- Vorsteuer (VSt): Dies ist der Teil der Umsatzsteuer, den ein Unternehmen beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen gezahlt hat und den es ggf. von der Umsatzsteuer abziehen kann, die es selbst auf seine Verkäufe erhebt.
3. Beispiele zur Verrechnung der Vorsteuer
Beispiel 1: Einfacher Fall
- Einkauf: Ein Unternehmen kauft Bürobedarf im Wert von 500 Euro zzgl. 19% USt (95 Euro). Die Vorsteuer beträgt 95 Euro.
- Verkauf: Das Unternehmen verkauft Dienstleistungen im Wert von 1.000 Euro zzgl. 19% USt (190 Euro).
Berechnung der zu zahlenden Umsatzsteuer:
- Umsatzsteuer auf den Verkauf: 190 Euro
- Vorsteuer: 95 Euro
- zu zahlende Steuer: 190 Euro – 95 Euro = 95 Euro
Beispiel 2: Mehrstufige Wertschöpfung
- Einkauf 1: Ein Hersteller kauft Rohmaterial im Wert von 2.000 Euro zzgl. 19% USt (380 Euro). Die Vorsteuer beträgt 380 Euro.
- Einkauf 2: Der Hersteller kauft Maschinen im Wert von 5.000 Euro zzgl. 19% USt (950 Euro). Die Vorsteuer beträgt 950 Euro.
- Verkauf: Der Hersteller verkauft das Endprodukt im Wert von 10.000 Euro zzgl. 19% USt (1.900 Euro).
Berechnung der zu zahlenden Umsatzsteuer:
- Umsatzsteuer auf den Verkauf: 1.900 Euro
- Gesamte Vorsteuer (Rohmaterial + Maschinen): 380 Euro + 950 Euro = 1.330 Euro
- Zu zahlende Steuer: 1.900 Euro – 1.330 Euro = 570 Euro
4. Die Umsatzsteuervoranmeldung in Deutschland
In Deutschland sind Unternehmen verpflichtet, die Umsatzsteuer regelmäßig dem Finanzamt gegenüber anzumelden und abzuführen. Die Umsatzsteuervoranmeldung muss dem Finanzamt am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums vorliegen.
Die Meldezeiträume für die Voranmeldung hängen davon ab, wie hoch das Steueraufkommen des vorangegangenen Kalenderjahres war. Grundsätzlich ist das Kalendervierteljahr (Quartal) als Voranmeldungszeitraum vorgesehen. War die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr aber höher als 7.500 Euro, gilt der Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum (vgl. § 18 Abs. 2 UStG).
5. Fazit
Die Kenntnis der Funktionsweise von Vorsteuer und Umsatzsteuer, ihre jeweilige Berechnung, Voranmeldung und gesetzeskonforme Verrechnung sind entscheidend für die Liquidität und Finanzplanung eines Unternehmens.