Brutto und Netto sind zwei Begriffe, die im Geschäftsalltag häufig verwendet werden, aber nicht immer klar definiert sind. In diesem Blogpost erklären wir euch die Unterschiede zwischen Brutto und Netto und zeigen euch, wie ihr die Umsatzsteuer berechnen könnt.
Was ist Netto?
Netto bezeichnet den Preis eines Gutes oder einer Dienstleistung ohne die Umsatzsteuer. Es ist der Preis, den der Verkäufer für sein Gut oder die Dienstleistung erhält.
Was ist Brutto?
Brutto bezeichnet den Gesamtbetrag inklusive der Umsatzsteuer. Es ist der Preis, den der Käufer an den Verkäufer zahlt.
Wie berechne ich Netto in Brutto um?
Die Formel zur Berechnung von Brutto aus Netto lautet:
Brutto = Netto * (1 + Umsatzsteuersatz)
Beispiel:
Der Nettopreis eines Produkts liegt bei 100 EUR. Die Umsatzsteuer beträgt 19%. Um den Bruttopreis zu berechnen, multiplizieren wir den Nettopreis mit 1,19:
Brutto = 100 EUR * (1 + 0,19) = 119 EUR
Wie rechne ich Brutto in Netto um?
Die Formel zur Berechnung von Brutto zu Netto lautet:
Netto = Brutto / (1 + Umsatzsteuersatz)
Wie berechne ich aus einem Bruttopreis die Umsatzsteuer aus?
Die Formel zu Berechnung der Umsatzsteuer, wenn der Bruttopreis gegeben ist, lautet:
Umsatzsteuer = (Bruttopreis / (1+Umsatzsteuersatz)) * Umsatzsteuersatz
Beispiel: (119 EUR / (1+0,19)) * 0,19 = 100 EUR * 0,19 = 19 EUR Umsatzsteuer
Die Formel zur Berechnung der Umsatzsteuer, wenn der Nettopreis gegeben ist, lautet:
Umsatzsteuer = Nettopreis * Umsatzsteuersatz
Beispiel: 100 EUR Nettopreis * 0,19 = 19 EUR Umsatzsteuer
Die Formel zur Berechnung der Umsatzsteuer, wenn Brutto- und Nettopreis gegeben sind, lautet:
Umsatzsteuer = Bruttopreis – Nettopreis
Beispiel: 119 EUR Bruttopreis – 100 EUR Nettopreis = 19 EUR Umsatzsteuer
Welcher Preis ist gemeint?
Da die Umsatzsteuer bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen ein durchlaufender Posten ist, werden Preise zwischen Unternehmen grundsätzlich netto verhandelt, die Rechnung wird allerdings brutto gestellt. Das bedeutet, dass der Verkäufer den Nettopreis an den Käufer verkauft, aber auf der Rechnung den Bruttopreis ausweist. Der Käufer kann dann die auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen.
Bei Preisen für Privatpersonen handelt es sich in Deutschland immer um Bruttopreise. Das bedeutet, dass der Preis, der auf dem Preisschild oder in der Werbung angegeben ist, bereits die Umsatzsteuer enthält.
Bei Kleinunternehmern ist brutto gleich netto. Sie führen keine Umsatzsteuer ab und dürfen sie auf den Rechnungen nicht ausweisen. Gleichsam dürfen sie keine Vorsteuer geltend machen (§ 19 UStG).