In der Welt der Buchhaltung und Finanzen spielen Anlagegüter eine wichtige Rolle. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die Definition von Anlagegütern, ihre Nutzungsdauer und die Bedeutung der Abschreibung.
Was sind Anlagegüter?
Anlagegüter, auch als Wirtschaftsgüter bezeichnet, sind langlebige Gegenstände, die einem Unternehmen langfristig (d.h. länger als 1 Jahr) zur Verfügung stehen und nicht zum Wiederverkauf bestimmt sind. Sie dienen der betrieblichen Nutzung und werden in der Bilanz unter dem Posten „Anlagevermögen“ aufgeführt.
Das Anlagevermögen wird lt. § 266 Abs. 2 HGB in drei Klassen aufgeteilt:
- Immaterielle Vermögensgegenstände: z.B. Patente, Lizenzen, Markenrechte, Goodwill
- Sachanlagen: z.B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung, IT-Hardware
- Finanzanlagen: z.B. Anteile an verbundenen Unternehmen
- Abgrenzung zu Waren:
Im Gegensatz zu Waren, die im Rahmen des regulären Geschäftsbetriebs gekauft und verkauft werden, sind Anlagegüter für die langfristige Nutzung im Unternehmen bestimmt und unterstützen den Produktionsprozess.
Mehr zum Nutzungsdauer von Anlagegütern findet Ihr in unserem Blogbeitrag hier.
Und um mehr zum Thema Abschreibung von Anlagegütern zu erfahren, klickt hier.
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