31 Juli 2024

Umsatzsteuer: Mit diesen Formeln rechnet ihr richtig  

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die auf den Verbraucher abzielt und zusätzlich auf den Preis von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates und wird in Deutschland in ihrer heutigen Form seit 1968 angewendet. 

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer? 

In Deutschland heißt der korrekte Begriff „Umsatzsteuer“. Umgangssprachlich wird häufig synonym auch von der „Mehrwertsteuer“ gesprochen, was aber keine offizielle Bezeichnung ist. Das entsprechende Gesetz heißt Umsatzsteuergesetz. In Österreich und der Schweiz können abweichende Begriffe gelten. 

Wie hoch ist die Umsatzsteuer in Deutschland? 

Der Regelsteuersatz der Umsatzsteuer in Deutschland beträgt 19%. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen, wie Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und Blumen, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7%. Es gibt weitere besondere Besteuerungsverfahren, wie z.B. für die Landwirtschaft. 

Wann wird welcher Steuersatz angewendet? 

Ob der reguläre Steuersatz von 19% oder der ermäßigte Steuersatz von 7% gilt, ist im Umsatzsteuergesetz (UStG) festgelegt. Eine Übersicht der steuerbegünstigten Vorgänge findet ihr auf der Website des Bundesministeriums der Justiz

Wie berechnet man die Umsatzsteuer? 

Die Umsatzsteuer lässt sich mit verschiedenen Formeln berechnen: 

Brutto aus Netto: 

Nettobetrag * (1 + Umsatzsteuersatz) = Bruttobetrag 

Beispiel: 

Nettobetrag: 100 €, Umsatzsteuersatz: 19% 

100 € * (1 + 19%) = 119 € 

Netto aus Brutto: 

Bruttobetrag / (1 + Umsatzsteuersatz) = Nettobetrag 

Beispiel: 

Bruttobetrag: 119 € Umsatzsteuer: 19% 

119 € / (1 + 19%) = 100 € 

Umsatzsteuer berechnen: 

Variante 1: 

Bruttobetrag – Nettobetrag = Umsatzsteuer 

Beispiel: 

Bruttobetrag: 119 € Nettobetrag: 100 € 

119 € – 100 € = 19 € 

Variante 2: 

Nettobetrag * Umsatzsteuersatz = Umsatzsteuer 

Beispiel: 

Nettobetrag: 100 € Umsatzsteuersatz: 19% 

100 € * 19% = 19 EUR 

Variante 3: 

(Bruttobetrag / (1+Umsatzsteuersatz)) * Umsatzsteuersatz = Umsatzsteuer 

Beispiel: 

Bruttobetrag: 119 € Umsatzsteuersatz: 19% 

(119 € / (1 + 19%)) * 19% = 19 EUR  

Vorsteuerabzug für Unternehmen 

Unternehmer, die ihren Kunden selbst Umsatzsteuer berechnen, können dazu berechtigt sein, die Umsatzsteuer, die ihnen von anderen Unternehmern im Rahmen ihrer Einkäufe berechnet wurde, vom Staat zurückzuerhalten. Die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer an einen anderen Unternehmer im Rahmen seiner Lieferkette gezahlt hat, nennt man Vorsteuer. Man spricht hier davon, dass jemand vorsteuerabzugsberechtigt ist (vgl. § 15 UStG Vorsteuerabzug). 

Beispiel: 

Unternehmer A kauft von Unternehmer B Handelsware im Wert von 200 € netto. Brutto ergibt sich daraus ein Rechnungsbetrag von 238 € (200 € * 1,19 = 238 €), den Unternehmer A vollumfänglich bezahlt. Die Umsatzsteuer in Höhe von 38 € (238 € brutto – 200 € netto) stellt für Unternehmer A Vorsteuer dar. 

Unternehmer A verkauft die Handelsware zu einem Wert von 250 € netto weiter. Brutto ergibt sich daraus ein Betrag von 297,50 € (250 € * 1,19 = 297,50 €). 

Der Kunde von A bezahlt also 297,50 €, wovon A aber nur 250 € behalten darf. Die Umsatzsteuer gehört dem Finanzamt und muss von A abgeführt werden. Hierzu hat er zehn Tage nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums Zeit (vgl. § 18 Abs. 1 UStG). Der Voranmeldungszeitraum kann ein Quartal oder ein Monat sein und hängt davon ab, wie hoch die Steuer für das vergangene Kalenderjahr war (vgl. § 18 Abs. 2 UStG). 

Im Gegenzug dafür, darf A die Vorsteuer, die er gezahlt hat, mit dieser Verbindlichkeit verrechnen (Umsatzsteuerverrechnungskonto). 

Es ergibt sich für A eine Verbindlichkeit von 47,50 € (Umsatzsteuer, die er erhalten hat und abführen muss) und eine Forderung von 38 € (Umsatzsteuer, die er gezahlt hat und zurückerhält), so dass er letztlich nur die Steuer auf den von ihm generierten Mehrwert abführt (47,50 € - 38 € = 9,50 €). Dieser Betrag entspricht der Umsatzsteuer auf 50 €, der Differenz von Nettoverkaufspreis (250 €) und Nettoeinkaufspreis (200 €) von A. 

Ist der Kunde von A selbst Unternehmer, kann er die von ihm gezahlte Vorsteuer (sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist) ebenfalls wieder von seiner Umsatzsteuerschuld dem Finanzamt gegenüber abziehen.  

Der Kreislauf endet beim Endverbraucher, der die Steuer schließlich bezahlen muss, aber nicht mehr zurückerhalten kann. 

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